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Reservations- und Kaufvertrag kastriertes  Liebhabertier

 

Züchterin:                                                   Käufer:

         Tretter                                                ___________________________ _                                            

                                                                     _____________________________                                                

                                                                     _____________________________                                    

 

Name der Tieres:  ________________________________________

Geboren  :              ________________________________________             

Rasse:                       Türkisch Angora 

Farbe :                      _______________________________________

Geschlecht:              _______________________________________

Kastration:                 ja

Entwurmung:           auf Wusch

Nummer Chip:          ________________________________________

Impfungen Seuche/Schnupfen und Leukose 2X __________________

Kaufbetrag 1400 CHF .-

Datum der Reservationsanzahlung von 500.- am:_________________

Datum der Rest-Kaufzahlung  bei Übergabe

 

Dieser Vertrag wurde von mir aus Züchterin aufgesetzt, um den bei mir geborenen Tieren ein möglichst katzengerechtes, gesundes und unbeschwertes Leben zu sichern. Alle untenstehenden Punkte haben das Wohl der Katze im Sinn.

Ich verpflichte mich, die Tiere bei mir so aufwachsen zu lassen, dass sie charakterlich und körperlich gesund sind. Die Elterntiere sind auf alle zu diesem Zeitpunkt mögichen Erbkrankheiten negativ getestet.

Feline Coronaviren sind nicht auszuschliessen, da 80-95% der Katzen FCov/FECV Viren in sich tragen vergleichbar wie Herpesviren beim Mensch und stellt weder einen Mangel noch eine Krankheit dar. 

 

Mit der  Unterzeichnung verpflichtet sich der Käufer, die Käuferin des Tieres mir gegenüber folgendes Einzuhalten: 

 

1. Reservations und Kaufbetrag:

für die Reservation eines Tieres wird CHF 300.- angezahlt. Verzichtet der Käufer auf das Tier, oder zieht die Züchterin die Übergabe des Tieres zurück, weil untenstehende Punkte nicht eingehalten werden, erlischt die Anzahlung.

Das Tier wird von uns in gesundem Zustand in das neue zu Hause gebracht, zusammen mit einer Startpackung Futter für 1 Woche, einem Spielzeug, Decke.

Bei der Übergabe ist der Restbetrag  zu bezahlen.

 

2. Pflege und Haltung:

das Tier ist unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, ihm ist täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es wird im Wohnbereich mit liebevollen Familienanschluss gehalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen bzw. nicht zu dulden. Tierversuche werden unterlassen.

Bei auftretenden Krankheitssymptomen ist beim Tierarzt vorstellig zu werden und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sind vorzunehmen.

 

3. Zucht:

Die Tiere sind Liebhabertiere und werden nicht zu Zuchtzwecken abgegeben.

Zuchttiere unterliegen einem speziellen Züchtervertrag und werden nur an anerkannte Vereinsgebunde Züchter abgegeben

 

4. Besuchsrecht:

die Züchterin hat im Zweifelsfalle das Recht, das Tier zu besuchen und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.

 

5. Besitzerwechsel:

(Mit dieser Klausel soll verhindert werden, dass das Tier im Tierheim oder in schlechten Haltungsbedingungen endet)

Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, so ist die Züchterin davon in Kenntnis zu setzen. Bei einem Platzwechsel gelten für die neuen Besitzer die gleichen Vertragsbestimmungen.

 

6. Vertragsverletzungen

Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist die Züchterin berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen, der Kaufpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt die Käuferschaft eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 200.- an.

In Fällen des Verstosses gegen das Tierschutzgesetz wird eine Anzeige erstattet.

 

7. Mündliche Abreden

neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.

 

8. Zusätzliche Vereinbarung (sofern erforderlich):

.................................................................................................................................................... 

 

9. Haftung nach Abgabe

Nach Abgabe des Tieres an den Käufer entfällt jede Haftung der Züchterin für Schäden, die das Tier verursacht.

 

10. Verpflichtungen der Züchterin

Die Züchterin gibt nur einwandfrei gesunde Tiere ab. Sollte es nach Vertragsabschluss zu Unfällen, Verletzungen, Krankheiten kommen, bekommen die Tiere alle nötige tiermedizinische Unterstützung. Bei irreversiblen Gesundheitsschäden sind die Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen und die gesamte Anzahlung zurückzufordern. Sollte die Käuferschaft das Tier trotzdem erwerben wollen, wird ein neuer Vertrag mit anderem Kaufpreis aufgesetzt.

 

Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.

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